Motorrad Fahrschule
Fahrerlaubnisklasse A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehrals 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kfz mit einer Leistungvon mehr als 15 KW
Mindestalter:
zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Kl. A2
zu b) 21
Eingeschlossene Kl.: A2, A1, AM
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse A
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 KWVerhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg
Mindestalter: 18
bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 nur praktische Prüfung
Eingeschlossene Kl.: A1, AM
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse A2
Fahrerlaubnisklasse A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm3,Leistung max. 11 KW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg
b) Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Kl.: AM
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse A1
Fahrerlaubnisklasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrigeLeichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 KW bei Elektromotoren
Mindestalter: 16 (Modellversuch in Sachsen min. 15 Jahre)
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse AM