Fahrerlaubnisklasse A1


Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung


Theoretischer Mindestunterricht


Grundstoff

  • bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 min
  • bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min

Klassenspezifisch

  • 4 Doppelstunden je 90 min

Praktischer Mindestunterricht


Sonderfahrstunden zu je 45 min

  • 5 auf Bundes- oder Landstr.
  • 4 auf Autobahnen oder Kraftfahrstr.
  • 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei Vorbesitz der Kl. A1, bzw. A2 von weniger als zwei Jahren sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben

  • 3 auf Bundes- oder Landstr.
  • 2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstr.
  • 1 bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Prüfung


Theorieprüfung

  • Bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff(max. 10 Fehlerpunkte)
  • Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff(max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung

  • Dauer der Prüfungsfahrt 45 min
 
 
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