Traktor Fahrschule
Fahrerlaubnisklasse T
a) Zugmaschinen, mit einer bbh von max. 60 km/hb) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrenden Futtermischwagen,mit
einer bbh 40 km/h, die jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fzg. dürfen Anhänger mitgeführt
werden.
Mindestalter:
16 bbH bis 40 km/h
18 bbH über 40 km/h bis 60 km/h
Eingeschlossene Kl.: L
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse T
Fahrerlaubnisklasse L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oderforstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger,
dann aber nur mit max. 25 km/h bbH.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse L