Berufskraftfahrer Weiterbildung

Für wen gilt die Weiterbildung?


Für alle Fahrer und Fahrerinnen, die „Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrererlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist“ (BKrFQG §1)

Weiterbildungstermine

Fristen und Gültigkeit


Die Teilnahme an einer Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneut nachgewiesen werden.

Die erste Weiterbildung ist abzuschließen 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
Inhaber von Führerscheinen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE mit Erwerb vor dem 10.09.2009 (Lkw- Führerscheine) oder vor dem 10.09.2008 (Bus- Führerscheine) müssen die erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 (Lkw) bzw. bis spätestens 10.09.2013 (Bus) abgeschlossen haben.
Es gibt aber Übergangsfristen um einen Gleichlauf mit der 5-jährigen Befristung der Fahrerlaubnis herzustellen.
Inhaber von Führerscheinen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE, deren Gültigkeit zwischen den 10.09.2014 und dem 10.09.2016 ausläuft, können den Eintrag des Weiterbildungsnachweises zusammen mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis vornehmen.

Inhaber von Führerscheinen der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE, deren Gültigkeit zwischen den 10.09.2013 und dem 10.09.2015 ausläuft, können den Eintrag des Weiterbildungsnachweises zusammen mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis vornehmen.

Die Weiterbildung wird durch Teilnahme am Unterricht (35 Stunden a‘ 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt .

Module für Lkw (je 7 Std.)


1. Eco-Training
2. Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
5. Ladungssicherung

Module für Bus (je7 Std.)


1. Eco- Training
2. Markt und Image
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5. Fahrgastsicherheit und Gesundheit


Nach der Teilnahme an den Modulen 1-5 erfolgt unter Vorlage einer Teilnahmebescheinigung der Eintrag der „Schlüsselzahl 95“ in den Führerschein durch die zuständige Führerscheinstelle.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - BkrFQG
 
 
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