LKW Fahrschule
Hinweis: Bei gewerblicher Güterbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.
zG Anhänger max. 750 kg
Mindestalter: 21/18*
*(gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4, Abs.1, Nr.1 BKrFQG erworben haben oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in abgeschlossen haben oder sich in dieser befinden)
Vorbesitz Kl.: B erforderlich
Eingeschlossene Kl.: C1
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse C
zG Anhänger max. 750 kg
Mindestalter: 18
Vorbesitz Kl.: B erforderlich
zG Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21/18*
*(gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4, Abs.1, Nr.1 BKrFQG erworben haben oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in abgeschlossen haben oder sich in dieser befinden)
Vorbesitz Kl.: C erforderlich
Eingeschlossene Kl.: C1E, BE, T, bei Vorbesitz von D1: D1E, bei Vorbesitz von D: DE
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse CE
zG Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21/18*
*(gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4, Abs.1, Nr.1 BKrFQG erworben haben oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in abgeschlossen haben oder sich in dieser befinden)
Vorbesitz Kl.: C erforderlich
Eingeschlossene Kl.: C1E, BE, T, bei Vorbesitz von D1: D1E, bei Vorbesitz von D: DE
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse C/CE gemeinsamer Ausbildungsgang
zG Anhänger über 750 kg
Kraftwagen bis 3,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,
zG Anhänger über 3,5t
zG Fahrzeugkombination in beiden Fällen max. 12t
Mindestalter: 18
Vorbesitz Kl.: B erforderlich
Fahrerlaubnisklasse C
Kraftwagen über 3,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,zG Anhänger max. 750 kg
Mindestalter: 21/18*
*(gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4, Abs.1, Nr.1 BKrFQG erworben haben oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in abgeschlossen haben oder sich in dieser befinden)
Vorbesitz Kl.: B erforderlich
Eingeschlossene Kl.: C1
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse C
Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,zG Anhänger max. 750 kg
Mindestalter: 18
Vorbesitz Kl.: B erforderlich
Fahrerlaubnisklasse CE
Kraftwagen über 3,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,zG Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21/18*
*(gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4, Abs.1, Nr.1 BKrFQG erworben haben oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in abgeschlossen haben oder sich in dieser befinden)
Vorbesitz Kl.: C erforderlich
Eingeschlossene Kl.: C1E, BE, T, bei Vorbesitz von D1: D1E, bei Vorbesitz von D: DE
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse CE
Fahrerlaubnisklasse C/CE gemeinsamer Ausbildungsgang
Kraftwagen über 3,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,zG Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 21/18*
*(gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4, Abs.1, Nr.1 BKrFQG erworben haben oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in abgeschlossen haben oder sich in dieser befinden)
Vorbesitz Kl.: C erforderlich
Eingeschlossene Kl.: C1E, BE, T, bei Vorbesitz von D1: D1E, bei Vorbesitz von D: DE
Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse C/CE gemeinsamer Ausbildungsgang
Fahrerlaubnisklasse C1E
Kraftwagen über 3,5t zG bis 7,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,zG Anhänger über 750 kg
Kraftwagen bis 3,5t zG, max. 8 Personen außer dem Fahrer,
zG Anhänger über 3,5t
zG Fahrzeugkombination in beiden Fällen max. 12t
Mindestalter: 18
Vorbesitz Kl.: B erforderlich