Fahrerlaubnisklasse A
Mindestalter: 24/21/20 Jahre
Ausbildung
Theoretischer Mindestunterricht
Grundstoff
- bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 min
- bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min
Klassenspezifisch
- 4 Doppelstunden je 90 min
Bei Vorbesitz der Kl. A2 von mehr als zwei Jahren ist keine Theorieausbildung nötig.
Praktischer Mindestunterricht
Sonderfahrstunden zu je 45 min
- 5 auf Bundes- oder Landstr.
- 4 auf Autobahnen oder Kraftfahrstr.
- 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Kl. A1, bzw. A2 von weniger als zwei Jahren sind folgende Sonderfahrstunden vorgeschrieben
- 3 auf Bundes- oder Landstr.
- 2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstr.
- 1 bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Kl. A2 von mehr als zwei Jahren sind keine Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung: lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Prüfung
Theorieprüfung
- Bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff(max. 10 Fehlerpunkte)
- Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff(max. 6 Fehlerpunkte)
- Bei Vorbesitz der Kl. A2 mehr als zwei Jahre keine Theorieprüfung
Praxisprüfung
- Dauer der Prüfungsfahrt 60 min
- Dauer der Prüfungsfahrt 40 min ( bei Vorbesitz Kl. A2 mehr als zwei Jahre)