Fahrerlaubnisklasse C
Mindestalter: 21 oder (18 Jahre bei Ausbildung nach BKrFQG)
Vorbesitz: Kl. B
Ausbildung
Theoretischer Mindestunterricht
Grundstoff
- bei Ersterwerb mit Kl.B 12 Doppelstunden je 90 min
- bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min
Klassenspezifisch
- 10 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz B)
- 4 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz C1 oder D1)
- 2 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz D)
Praktischer Mindestunterricht
Sonderfahrstunden zu je 45 min
bei Vorbesitz Kl. B
- 5 auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit
bei Vorbesitz Kl. C1
- 3 auf Bundes- oder Landstraßen
- 1 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 1 bei Dämmerung oder Dunkelheit
Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren, sowie eine Unterweisung am Fahrzeug.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung: Erste Hilfe
Prüfung
Theorieprüfung
- Bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff, 27 Fragen Zusatzstoff (max.13 Fehlerpunkte)
- Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 27 Fragen Zusatzstoff (max.10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung
- Dauer der Prüfungsfahrt 75 min