Fahrerlaubnisklasse C


Mindestalter: 21 oder (18 Jahre bei Ausbildung nach BKrFQG)

Vorbesitz: Kl. B

Ausbildung


Theoretischer Mindestunterricht


Grundstoff

  • bei Ersterwerb mit Kl.B 12 Doppelstunden je 90 min
  • bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min

Klassenspezifisch

  • 10 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz B)
  • 4 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz C1 oder D1)
  • 2 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz D)

Praktischer Mindestunterricht


Sonderfahrstunden zu je 45 min


bei Vorbesitz Kl. B
  • 5 auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit

bei Vorbesitz Kl. C1
  • 3 auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 1 bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren, sowie eine Unterweisung am Fahrzeug.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung: Erste Hilfe

Prüfung


Theorieprüfung

  • Bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff, 27 Fragen Zusatzstoff (max.13 Fehlerpunkte)
  • Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 27 Fragen Zusatzstoff (max.10 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung

  • Dauer der Prüfungsfahrt 75 min
 
 
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