Fahrerlaubnisklasse C/CE in gemeinsamer Ausbildung
Mindestalter: 21 oder (18 Jahre bei Ausbildung nach BKrFQG)
Vorbesitz: Kl. B
Ausbildung
Theoretischer Mindestunterricht
Grundstoff
- bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 min
- bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min
Klassenspezifisch
- 14 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz B)
- 4 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz C1 oder D1)
- 2 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz D)
Praktischer Mindestunterricht
Sonderfahrstunden je 45 min bei Vorbesitz Kl. B
- 8 auf Bundes- oder Landstraßen
- 3 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit
Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren, sowie eine Unterweisung am Fahrzeug.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung: Erste Hilfe
Prüfung
Theorieprüfung
- Bei Ersterwerb mit Kl.B 20 Fragen Grundstoff, 57 Fragen Zusatzstoff (max.13 Fehlerpunkte)
- Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 47 Fragen Zusatzstoff (max.10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung
- Kl. C Dauer der Prüfungsfahrt 75 min
- Kl. CE Dauer der Prüfungsfahrt 75 min