Fahrerlaubnisklasse CE
Mindestalter: 21 oder (18 Jahre bei Ausbildung nach BKrFQG)
Vorbesitz: Kl. C
Ausbildung
Theoretischer Mindestunterricht
Grundstoff
- bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min
Klassenspezifisch
- 4 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz B)
Praktischer Mindestunterricht
Sonderfahrstunden zu je 45 min
- 5 auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit
Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren, sowie eine Unterweisung am Fahrzeug.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung
Prüfung
Theorieprüfung
- Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 20 Fragen Zusatzstoff (max.10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung
- Dauer der Prüfungsfahrt 75 min