Fahrerlaubnisklasse CE


Mindestalter: 21 oder (18 Jahre bei Ausbildung nach BKrFQG)

Vorbesitz: Kl. C

Ausbildung


Theoretischer Mindestunterricht


Grundstoff

  • bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 min

Klassenspezifisch

  • 4 Doppelstunden je 90 min (bei Vorbesitz B)

Praktischer Mindestunterricht


Sonderfahrstunden zu je 45 min

  • 5 auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zum Erlangen der Prüfungsreife sind Übungsstunden zu absolvieren, sowie eine Unterweisung am Fahrzeug.
Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von der Begabung des Fahrschülers.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung

Prüfung


Theorieprüfung

  • Bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff, 20 Fragen Zusatzstoff (max.10 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung

  • Dauer der Prüfungsfahrt 75 min
 
 
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