Grundqualifikation

Für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer muss der Kraftfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. Die Grundqualifikation beinhaltet grundlegende Kenntnisse aus den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Recht, Marketing und Gesundheit. In Abhängigkeit vom jeweiligen Mindestalter ist der Erwerb der Grundqualifikation im Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz geregelt.

Fahrer, die im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 (Lkw) oder dem 10.09.2008 (Bus) erworben haben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen, wenn sie Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen.
Nachweis der Grundqualifikation ist die „Schlüsselnummer 95“ im Führerschein. Voraussetzung dafür ist eine Qualifikation nach dem in Deutschland geltenden BKrFQG.

Müssen Sie die Grundqualifikation erwerben, geschieht dies durch:

Theoretische und praktische Prüfung bei der IHK (Prüfung 7,5 Std. a‘ 60 Minuten) oder
Abschluss einer Berufsausbildung als „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatl. anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Downloads
[pdf] Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - BKrFQG

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