Fahrschule - Wissenswertes

Begleitendes Fahren ab 17

Ist die Möglichkeit bereits ein Jahr vor der Volljährigkeit einen Führerschein der Kl.B
zu erwerben und wertvolle Erfahrungen bis zum18. Geburtstag in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers zu sammeln.

Ausbildungsbeginn

Mit 16 ½ Jahren kann begonnen werden ( Anmeldung bei der Führerscheinstelle ).

Prüfung

3 Monate vor dem 17. Geburtstag darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.
1 Monate vor dem 17. Geburtstag darf die praktische Prüfung abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung erhält man noch keinen Kartenführerschein, sondern
eine Prüfbescheinigung in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung gefahren werden.
Danach ist die Prüfbescheinigung noch drei Monate gültig. In dieser Zeit muss man sich seinen Kartenführerschein bei der Behörde abholen.
Sofort mit Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit,
die in der Regel zwei Jahre dauert.

Begleiter

Mindestalter: 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, aber jeder Begleiter muss namentlich in der
Prüfbescheinigung eingetragen sein. Begleitpersonen können nachträglich eingetragen
werden, dazu muss ein neue Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Hat die Begleitperson
ein Fahrverbot darf nicht Begleitet werden. Gesetzlich ist nicht festgelegt wo die Begleitperson zu sitzen hat Empfehlung: auf dem Beifahrersitz.

Weitere Regelungen

Fahren ohne Begleitperson: Widerruf der Fahrerlaubnis
Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen: AM, L (Fahren ohne Begleitung)
Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleitenden Fahrens ab 17 hat zur Folge, das auch die Kl. AM und L widerrufen werden. Ist man im Besitz der Kl. A1 oder T, so bleiben diese Klassen
erhalten und diese Fahrzeuge dürfen gefahren werden.

Versicherung

Wird ein Fahrzeug für das Begleitende Fahren eingesetzt, muss dies unbedingt der Kfz-
Versicherung gemeldet werden wenn vertraglich ein Mindestalter von (23 Jahren) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen.
 
 
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