Traktor Fahrschule

Fahrerlaubnisklasse T

a) Zugmaschinen, mit einer bbh von max. 60 km/h
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrenden Futtermischwagen,mit
    einer bbh 40 km/h, die jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendung für
    land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
    Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fzg. dürfen Anhänger mitgeführt
    werden.

Mindestalter:
16 bbH bis 40 km/h
18 bbH über 40 km/h bis 60 km/h

Eingeschlossene Kl.: L

Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse T

Fahrerlaubnisklasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
    forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
    eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger,
    dann aber nur mit max. 25 km/h bbH.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
    Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
    auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Zur Ausbildung Fahrerlaubnisklasse L
 
 
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